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Einfach und bequem: Datenverarbeitung durch unser Experten-Team
Flexibel und selbstbestimmt: Energieausweis nach eigenem Zeitplan erstellen
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Kontakt & RückrufFull Service & Vor Ort Experte
Professionelle Vor-Ort-Besichtigung: Unser Energieberater kümmert sich um alles, damit Sie schnellstmöglich an Ihren Bedarfsausweis kommen.
Detaillierte und exakte Analyse: Objektaufnahme mit professionellem Equipment.
Kostenlos: • wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten
• und uns mit der Vermittlung beauftragen
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Kontakt & RückrufVerbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist in der Regel günstiger. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwändiger, aber objektiver und für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und uns mit der Vermittlung beauftragen, erstellen wir Ihren Energieausweis kostenlos – durch einen zertifizierten Energieexperten direkt vor Ort. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, ohne zusätzliche Kosten zu haben.
Die Haftung liegt beim ausstellenden Energieberater. Dieser muss eine anerkannte Qualifikation nachweisen und ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Bei bewusst falschen oder grob fahrlässig erstellten Ausweisen können Bußgelder bis zu 10.000 € drohen. Unsere Experten sind zertifiziert und arbeiten nach aktuellen gesetzlichen Standards.
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder neu vermietet wird. Er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Weitere Informationen zur Themenreihe Energieausweis:
Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, vergleichbar mit einem Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist verpflichtend bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden frühere Regelungen zusammengeführt und verschärft. Das Gesetz stellt neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz:
Damit wird der Energieausweis zu einem zentralen Dokument für Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.
Das GEG definiert Vorgaben für:
Für die Ausstellung eines Energieausweises – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Je vollständiger die Angaben, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Erstellung.
Achtung: Ist der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Neben den Daten für den Verbrauchsausweis sind erforderlich:
Quelle: BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, www.bmwk.de
Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Er muss von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.
Tipp: Nutzen Sie geprüfte Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern zur Verfügung2.
Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zusätzlich als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Damit bieten wir Ihnen Kompetenz, Transparenz und maximale Sicherheit bei der Erstellung Ihres Energieausweises.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), www.energie-effizienz-experten.de
Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Titel Energieeffizienzberater hingegen ist rechtlich geschützt und wird nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben, ähnlich wie ein Meistertitel. Viele Laien nutzen diese Unklarheit aus und täuschen Kunden mit unqualifizierten Angeboten.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne
0221-64305140 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de
Wie gut sind Sie über den Energieausweis informiert? Testen Sie Ihr Wissen in unserem interaktiven Quiz!
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Ein bedarfsorientierter Energieausweis, auch Bedarfsausweis genannt, ist für jedes Gebäude erhältlich, unabhängig von dessen Größe, Baujahr oder Nutzungszweck. Diese Art des Ausweises basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes.
Im Gegensatz dazu kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis, auch Verbrauchsausweis genannt, unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Er ist in der Regel zulässig für:
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten des Gebäudes, während der Bedarfsausweis eine theoretische Berechnung darstellt.
Ein Energieausweis ist erforderlich in verschiedenen Situationen, wie etwa bei der Errichtung eines neuen Gebäudes, bei einer umfassenden Renovierung oder wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Diese Anforderungen basieren auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die vorherige Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Das Gesetz stellt sicher, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Eigenschaften und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Diese Informationspflicht tritt jedoch nur bei einem Wechsel der Nutzer in Kraft.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes liefert. Er ist jedoch nicht in allen Fällen erforderlich. So ist er nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung erfolgt und keine anderen zwingenden Gründe vorliegen. Zudem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gebäudearten. Für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² besteht keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises. Auch Baudenkmäler sind von dieser Verpflichtung ausgenommen, da bei ihnen besondere denkmalpflegerische Anforderungen gelten, die die energetische Modernisierung erschweren können.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Dennoch kann es bei energetischen Sanierungen sinnvoll sein, den Ausweis vorzeitig zu aktualisieren. Durch Maßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder die Installation einer modernen Heizungsanlage verbessert sich die Energieeffizienz eines Gebäudes erheblich. Ein aktueller Energieausweis spiegelt diese Verbesserungen wider und kann den Wert der Immobilie steigern. Darüber hinaus erleichtert ein solcher Nachweis die Vermarktung gegenüber potenziellen Käufern oder Mietern, die zunehmend Wert auf nachhaltige und energieeffiziente Wohnräume legen. Eine frühzeitige Aktualisierung kann somit sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile bieten.
Der Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Energieeffizienz im Immobiliensektor. Er bietet nicht nur Transparenz, sondern auch eine fundierte Entscheidungsgrundlage für potenzielle Käufer und Mieter. Durch die Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes werden Schwachstellen in der Gebäudehülle und der Anlagentechnik aufgezeigt. Dies ermöglicht gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Zudem enthält der Energieausweis konkrete Modernisierungsvorschläge, die langfristig zu Kosteneinsparungen führen können. Somit trägt er zur Reduzierung von Energiekosten und zur Schonung von Ressourcen bei, was letztlich auch dem Klimaschutz dient.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.