Kostenlosen Rückruf anfordern: Rückruf anfordern
🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der geschützte Titel Energieeffizienzexperte wird nur an entsprechend qualifizierte Personen und Unternehmen vergeben. Unseriöse Anbieter nutzen hier oft die Unwissenheit von Kunden aus.
Jetzt Kontakt aufnehmen mit Energieberater NRW: Kontakt »
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. November 2020 gilt, wurden frühere Regelungen (EnEG, EnEV, EEWärmeG) zusammengeführt. Das GEG regelt nun einheitlich die energetischen Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude.
Beim Bau oder bei der Modernisierung vermieteter oder verkaufter Immobilien ist ein Energieausweis Pflicht. Er zeigt die energetische Qualität des Gebäudes und gibt Käufern sowie Mietern eine klare Orientierung.
Einen Energieausweis darf nur eine qualifizierte Fachperson mit Bezug zum Bauwesen ausstellen. Am besten wenden Sie sich an einen Energieeffizienzexperten mit Zusatzqualifikation.
Eine offizielle Anlaufstelle ist die Expertendatenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena). Auch wir, die Energieberater NRW, sind dort gelistet und zudem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert – mit über 20 Jahren Erfahrung.
Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie:
Liegt ein Leerstand von über 50 % vor, kann kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Für den Bedarfsausweis werden zusätzlich benötigt:
In beiden Fällen erfolgt eine Vor-Ort-Begehung, um die Gebäudedaten zu prüfen und korrekt einzuordnen.
Tipp: Auch die Verbraucherzentrale vermittelt qualifizierte Ansprechpartner. Die Energieberater NRW sind dort ebenfalls als geprüfte Energieberater anerkannt.

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater NRW sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ob die Beauftragung eines Energieberaters sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Plänen ab. Planen Sie lediglich Sanierungsarbeiten, ohne staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen, ist ein Energieberater nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann seine Expertise dabei helfen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
Beabsichtigen Sie jedoch, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis erstellen zu lassen, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist berechtigt, diese Aufgaben durchzuführen und die entsprechenden Dokumente rechtsgültig auszustellen.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) bietet eine detaillierte Analyse des energetischen Zustands eines Gebäudes. Er basiert auf der Berechnung des Energiebedarfs unter Berücksichtigung von Bauweise, Dämmung und Heiztechnik. Dieser Ausweis ist besonders nützlich für Eigentümer, die eine energetische Sanierung planen, da er spezifische Verbesserungsvorschläge enthält.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist einfacher und kostengünstiger zu erstellen, da er auf realen Verbrauchsdaten basiert. Dieser Ausweis ist in der Regel zulässig für:
Beide Ausweisarten sind wichtige Instrumente zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden und tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei.
Nein, für Nichtwohngebäude ist es erforderlich, dass Energieausweise von einem zertifizierten Fachmann ausgestellt werden. Dies ist notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Erstellung durch einen qualifizierten Experten stellt sicher, dass alle relevanten Kriterien und Standards eingehalten werden.
Ein solcher Fachmann verfügt über das notwendige Wissen und die entsprechende Ausbildung, um den Energieverbrauch korrekt zu bewerten und Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu geben. Dies ist besonders wichtig, um die Umweltbelastung zu reduzieren und langfristig Kosten zu sparen.
Ein Energieausweis ist notwendig, sobald ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verkauft oder umfassend saniert wird. Darüber hinaus gibt es eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude, die eine Nutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen. Diese Regelung dient dazu, die Energieeffizienz von Gebäuden transparent zu machen und potenziellen Mietern oder Käufern wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen.
Das Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und die Umweltbelastung zu reduzieren. Der Energieausweis enthält wichtige Angaben wie den Energiebedarf und die Effizienzklasse des Gebäudes, was eine fundierte Entscheidungsfindung ermöglicht.
Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:
Die rechtliche Basis hierfür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte eines Gebäudes sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen informiert werden müssen. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur bei einem Wechsel der Nutzer in Kraft.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er ist jedoch nicht in allen Fällen erforderlich. So entfällt die Pflicht zur Ausstellung, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe, wie umfangreiche Renovierungen, vorliegen. Darüber hinaus sind bestimmte Gebäudearten von dieser Verpflichtung ausgenommen. Dazu gehören kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m², da sie als energetisch weniger relevant eingestuft werden. Auch Baudenkmäler sind von der Pflicht befreit, da ihre historische Bausubstanz oft spezielle Anforderungen an die Erhaltung stellt, die mit modernen Energieeffizienzstandards schwer vereinbar sind.
Die Kosten für ein Bauprojekt können stark variieren, da sie von mehreren Faktoren abhängen. Die Größe des Gebäudes spielt eine entscheidende Rolle, da größere Gebäude in der Regel mehr Material und Arbeitszeit erfordern. Darüber hinaus beeinflusst die Nutzung des Gebäudes die Kosten, da unterschiedliche Nutzungsarten spezifische Anforderungen an die Ausstattung und Bauweise stellen können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Komplexität des Designs, die sich auf die benötigte Technik und die Bauzeit auswirken kann.
Um Ihre individuellen Bedürfnisse optimal zu berücksichtigen, erstellen wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.
Ein Sanierungsfahrplan ist eine gängige Methode im Rahmen einer Energieberatung. Die Kosten dafür variieren je nach Anzahl der Wohneinheiten und können durch staatliche Förderungen bis zu einem gewissen Prozentsatz, oft bis zu 50%, reduziert werden. Diese Förderung hilft, die finanzielle Belastung für Eigentümer zu verringern und gleichzeitig energieeffiziente Maßnahmen zu fördern.
Um den genauen Preis für Ihren individuellen Sanierungsfahrplan zu erfahren, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten können.
Verstöße gegen die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Es drohen Bußgelder, die bis zu 15.000 Euro betragen können. Um sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist es essenziell, über einen aktuellen und korrekten Energieausweis zu verfügen.
Ein solcher Energieausweis bietet nicht nur Sicherheit vor Sanktionen, sondern unterstützt auch bei der Bewertung der energetischen Effizienz eines Gebäudes. Daher ist es ratsam, regelmäßig die Gültigkeit und Richtigkeit des Energieausweises zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Um Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen zu können, ist es erforderlich, dass die Person über die nötigen Qualifikationen verfügt. Nur qualifizierte Energieberater oder Ingenieure mit spezifischen Zertifikaten und umfangreicher Erfahrung in diesem Bereich sind dazu berechtigt.
Diese Fachleute müssen nachweisen, dass sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden korrekt durchzuführen. Die Anforderungen an die Qualifikation sind hoch, da die Erstellung solcher Ausweise fundiertes Fachwissen und eine präzise Analyse erfordert.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass nur Personen mit einer entsprechenden Ausbildung und nachgewiesener Expertise in der Lage sind, diese wichtigen Dokumente zu erstellen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu bewerten und zu verbessern.
Die Dauer der Erstellung hängt maßgeblich von der Menge und der Beschaffenheit der zur Verfügung gestellten Dokumente ab. In einigen Fällen kann der Prozess innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen werden, während er in anderen Situationen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Entscheidend ist dabei:
Eine sorgfältige Vorbereitung und Bereitstellung der benötigten Materialien kann den Zeitrahmen erheblich beeinflussen und möglicherweise verkürzen.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bei energetischen Verbesserungen am Gebäude empfiehlt es sich jedoch, vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten aktuell nachweisen zu können. Diese energetischen Verbesserungen können vielfältig sein und umfassen unter anderem:
Ein aktueller Energieausweis kann somit nicht nur den Wert der Immobilie erhöhen, sondern auch die Attraktivität für potenzielle Käufer oder Mieter steigern.
Der Energieausweis spielt eine wesentliche Rolle auf dem Immobilienmarkt, da er klare und objektive Daten zum Energieverbrauch von Gebäuden bereitstellt. Dies ermöglicht es, verschiedene Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu vergleichen. Er gibt Aufschluss über die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes, deckt potenzielle Schwachstellen in der Bausubstanz sowie in der technischen Ausstattung auf und unterbreitet Empfehlungen für energetische Verbesserungen. Dadurch wird nicht nur die Transparenz erhöht, sondern auch die Möglichkeit zur Optimierung der Energieeffizienz gefördert.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.