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Fördermittelberatung gemäß BAFA und KfW

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung an Ihrer Seite

Förderprogramme bringen echte finanzielle Vorteile – aber nur, wenn sie fachgerecht beantragt und begleitet werden. Viele Programme erfordern die Einbindung zertifizierter Energieeffizienz-Experten. Wir legen gemeinsam mit Ihnen vor dem Projektstart eine geeignete Förderstrategie fest, erstellen die erforderlichen Nachweise und begleiten Sie von der Bestätigung zum Antrag (BzA) bis zur Bestätigung nach Durchführung (BnD).

KfW-Förderung: Kredit oder Zuschuss?

Ein KfW-Zuschuss oder -Kredit ist in der Regel nur mit Nachweis durch qualifizierte Fachleute möglich.

Die KfW unterstützt zwei zentrale Maßnahmenbereiche:

  • Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261): Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für umfassende Sanierungen, die bestimmte Effizienzhaus-Stufen erreichen. Auch Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig.
  • Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298): Kredite für den Bau oder Kauf klimafreundlicher Neubauten, wenn ambitionierte Energiestandards und Betriebsvorgaben erfüllt sind.

Wir prüfen die technischen Voraussetzungen, erstellen die Bestätigungen und begleiten die Antragstellung – damit die Förderung bewilligt und ausgezahlt werden kann.

BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Energieberatung

Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik – zum Beispiel Dämmung, Fenster, Lüftung oder Heizungsoptimierung. Der reguläre Fördersatz liegt bei 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich dieser um 5 % – auf bis zu 20 % Zuschuss. Die förderfähigen Kosten betragen bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP sogar bis zu 60.000 Euro.

Zusätzlich fördert das BAFA die Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 % der Beratungskosten – typischerweise bis zu 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, bis zu 850 Euro bei größeren Objekten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzliche Zuschüsse für die Erläuterung in Versammlungen. Der iSFP wird im Rahmen dieser Beratung erstellt und ermöglicht höhere Förderquoten bei Folgeprojekten.

So arbeiten die EE-Experten – Schritt für Schritt zur Förderung

  1. Vorgespräch & Zielklärung: Erste Einschätzung von Potenzial, Budget und Vorhaben.
  2. Technische Analyse: Aufnahme des energetischen Ist-Zustands, Ermittlung relevanter Kennwerte.
  3. Förderstrategie: Auswahl und Kombination geeigneter Förderprogramme von BAFA und KfW.
  4. Nachweise & Anträge: Erstellung der BzA, Zusammenstellung vollständiger Unterlagen, Einreichung bei den Förderstellen.
  5. Umsetzung & Abschluss: Fachliche Begleitung, Dokumentation, BnD-Erstellung und Abruf der Fördermittel.

Unterlagen, die den Start erleichtern

  • Grundrisse, Ansichten und Angaben zum Baujahr sowie zur Modernisierung
  • Verbrauchsdaten für Heizung und Strom, Informationen zur Heiz- und Warmwassertechnik
  • Ihre Sanierungsziele: angestrebte Effizienzhaus-Stufe oder geplante Einzelmaßnahmen

Häufige Fragen – kompakt beantwortet

Muss ich die Förderung vor dem Baubeginn beantragen?

Ja. Alle Fördermittel müssen grundsätzlich vor der Beauftragung und dem Start der Maßnahme beantragt werden.

Ist eine Sanierung in mehreren Etappen möglich?

Ja, mit einem iSFP planen wir sinnvolle Bauabschnitte – abgestimmt auf Ihr Budget und ohne spätere Maßnahmen zu blockieren.

Unterstützen Sie auch die Kommunikation mit der Förderstelle?

Selbstverständlich. Wir übernehmen die komplette Vorbereitung, den Austausch mit den Förderstellen und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Ob gezielte Einzelmaßnahme oder umfassende Sanierung: Die EE-Experten sorgen dafür, dass Fördermittel, Technik und Zeitplan optimal ineinandergreifen – damit Ihre Investition planbar bleibt und maximal entlastet wird.

Um eine Förderung für Handwerksleistungen zu erhalten, ist es wichtig, dass der Antrag bereits vor der Bestätigung des Auftrags beim BAFA oder der KfW eingereicht wurde. Der Prozess gestaltet sich wie folgt:

  • Lassen Sie einen Energieberater einen Sanierungsfahrplan erstellen, um die Förderunterlagen vorzubereiten.
  • Warten Sie auf die Eingangsbestätigung des Förderantrags, die Ihnen per E-Mail zugestellt wird.
  • Erst nach Erhalt dieser Bestätigung können Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers annehmen.

Beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine endgültige Zusage der Förderung darstellt. Eine Ablehnung der Förderung ist weiterhin möglich. Dennoch ist die Auftragsbestätigung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr förderschädlich. Für absolute Sicherheit empfiehlt es sich, den Zuwendungsbescheid abzuwarten, der per Post und rechtsverbindlich zugestellt wird.

Eine nachträgliche Beantragung von Förderungen ist nicht möglich. Sie haben jedoch die Option, 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abzuziehen. Hierfür ist eine Erklärung eines Energieberaters erforderlich. Kontaktieren Sie uns, um mehr über diesen Prozess zu erfahren.

Gut zu wissen: Sie können in der Zwischenzeit Angebote einholen, solange Sie diese nicht vor dem Förderantrag bestätigen.

Der Bedarf an Energie und den dazugehörigen Ressourcen nimmt kontinuierlich zu. Ein erheblicher Anteil wird für die Erzeugung von Heizwärme sowie die Erwärmung von Brauchwasser verwendet. Daher bieten energetische Sanierungen erhebliche Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Um die Umwelt zu schützen und die Klimaschutzrichtlinien der EU zu erfüllen, setzt die Bundesregierung Anreize durch Zuschüsse, Kredite oder Steuervergünstigungen. Diese Maßnahmen sollen sowohl den Energieverbrauch senken als auch die finanzielle Belastung der Bürger verringern, die in umweltfreundliche Technologien investieren möchten.

Um staatliche Förderungen erfolgreich zu erhalten, ist es entscheidend, an den spezifischen, förderfähigen Programmen teilzunehmen. Diese Programme erfordern die Unterstützung durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in, der/die den Antrag für Sie stellt. Ohne diese Unterstützung ist es oft nicht möglich, die Förderungen selbst zu beantragen, was die Rolle des/der Energieberaters/Energieberaterin besonders wichtig macht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie keine Verträge mit Handwerkern/Handwerkerinnen abschließen sollten, bevor der Förderantrag eingereicht wurde. Dies ist entscheidend, da eine vorzeitige Vertragsannahme zur Ablehnung der Förderung führen kann. Planen Sie daher sorgfältig und koordinieren Sie die Schritte mit Ihrem/Ihrer Energieberater:in, um den maximalen Nutzen aus den Förderprogrammen zu ziehen.

Wenn Sie planen, einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen zu lassen, können Sie je nach Anzahl der Wohneinheiten (WE) eine bestimmte staatliche Förderung erhalten. Diese Unterstützung variiert je nach Projekt und ist oft nicht exakt vorhersehbar, da sie individuell auf die jeweiligen Maßnahmen zugeschnitten ist.

Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren, um die finanzielle Unterstützung zu maximieren. Allerdings gibt es eine Begrenzung durch die Höchstsumme der Gesamtkosten, die pro Maßnahme geltend gemacht werden kann. Diese Obergrenze stellt sicher, dass die Fördermittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden.

Möchten Sie sich zum Thema Fördermittelberatung beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater NRW sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

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