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Fördermittelberatung gemäß BAFA und KfW

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung an Ihrer Seite

Förderprogramme bringen echte finanzielle Vorteile – aber nur, wenn sie fachgerecht beantragt und begleitet werden. Viele Programme erfordern die Einbindung zertifizierter Energieeffizienz-Experten. Wir legen gemeinsam mit Ihnen vor dem Projektstart eine geeignete Förderstrategie fest, erstellen die erforderlichen Nachweise und begleiten Sie von der Bestätigung zum Antrag (BzA) bis zur Bestätigung nach Durchführung (BnD).

KfW-Förderung: Kredit oder Zuschuss?

Ein KfW-Zuschuss oder -Kredit ist in der Regel nur mit Nachweis durch qualifizierte Fachleute möglich.

Die KfW unterstützt zwei zentrale Maßnahmenbereiche:

  • Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261): Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für umfassende Sanierungen, die bestimmte Effizienzhaus-Stufen erreichen. Auch Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig.
  • Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298): Kredite für den Bau oder Kauf klimafreundlicher Neubauten, wenn ambitionierte Energiestandards und Betriebsvorgaben erfüllt sind.

Wir prüfen die technischen Voraussetzungen, erstellen die Bestätigungen und begleiten die Antragstellung – damit die Förderung bewilligt und ausgezahlt werden kann.

BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Energieberatung

Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik – zum Beispiel Dämmung, Fenster, Lüftung oder Heizungsoptimierung. Der reguläre Fördersatz liegt bei 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich dieser um 5 % – auf bis zu 20 % Zuschuss. Die förderfähigen Kosten betragen bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP sogar bis zu 60.000 Euro.

Zusätzlich fördert das BAFA die Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 % der Beratungskosten – typischerweise bis zu 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, bis zu 850 Euro bei größeren Objekten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzliche Zuschüsse für die Erläuterung in Versammlungen. Der iSFP wird im Rahmen dieser Beratung erstellt und ermöglicht höhere Förderquoten bei Folgeprojekten.

So arbeiten die EE-Experten – Schritt für Schritt zur Förderung

  1. Vorgespräch & Zielklärung: Erste Einschätzung von Potenzial, Budget und Vorhaben.
  2. Technische Analyse: Aufnahme des energetischen Ist-Zustands, Ermittlung relevanter Kennwerte.
  3. Förderstrategie: Auswahl und Kombination geeigneter Förderprogramme von BAFA und KfW.
  4. Nachweise & Anträge: Erstellung der BzA, Zusammenstellung vollständiger Unterlagen, Einreichung bei den Förderstellen.
  5. Umsetzung & Abschluss: Fachliche Begleitung, Dokumentation, BnD-Erstellung und Abruf der Fördermittel.

Unterlagen, die den Start erleichtern

  • Grundrisse, Ansichten und Angaben zum Baujahr sowie zur Modernisierung
  • Verbrauchsdaten für Heizung und Strom, Informationen zur Heiz- und Warmwassertechnik
  • Ihre Sanierungsziele: angestrebte Effizienzhaus-Stufe oder geplante Einzelmaßnahmen

Häufige Fragen – kompakt beantwortet

Muss ich die Förderung vor dem Baubeginn beantragen?

Ja. Alle Fördermittel müssen grundsätzlich vor der Beauftragung und dem Start der Maßnahme beantragt werden.

Ist eine Sanierung in mehreren Etappen möglich?

Ja, mit einem iSFP planen wir sinnvolle Bauabschnitte – abgestimmt auf Ihr Budget und ohne spätere Maßnahmen zu blockieren.

Unterstützen Sie auch die Kommunikation mit der Förderstelle?

Selbstverständlich. Wir übernehmen die komplette Vorbereitung, den Austausch mit den Förderstellen und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Ob gezielte Einzelmaßnahme oder umfassende Sanierung: Die EE-Experten sorgen dafür, dass Fördermittel, Technik und Zeitplan optimal ineinandergreifen – damit Ihre Investition planbar bleibt und maximal entlastet wird.

Um sicherzustellen, dass Sie die Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahmen erhalten, ist es wichtig, die entsprechenden Schritte korrekt zu befolgen. Zunächst sollten Sie die Förderunterlagen durch einen Energieberater in Form eines Sanierungsfahrplans vorbereiten lassen. Danach müssen Sie auf die Eingangsbestätigung des Förderantrags warten, die Ihnen per E-Mail zugestellt wird.

Erst nach Erhalt dieser Bestätigung können Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers annehmen, ohne dass dies die Förderfähigkeit beeinträchtigt. Beachten Sie jedoch, dass die Eingangsbestätigung noch keine Zusage der Förderung darstellt und diese im Nachhinein noch abgelehnt werden kann.

Für absolute Sicherheit sollten Sie den Zuwendungsbescheid abwarten, der Ihnen per Post zugestellt wird und rechtsverbindlich ist. Eine nachträgliche Beantragung der Förderung ist nicht möglich. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen, wofür Sie eine Erklärung eines Energieberaters benötigen. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren.

Es ist ratsam, sich während des Verfahrens verschiedene Angebote einzuholen. Achten Sie jedoch darauf, diese nicht vor der Einreichung des Förderantrags zu bestätigen.

Der Energieverbrauch sowie der Bedarf an Ressourcen erleben einen kontinuierlichen Anstieg. Ein erheblicher Anteil dieser Energie wird für die Erzeugung von Heizwärme und die Aufbereitung von Warmwasser verwendet. Daher bieten energetische Sanierungen bedeutende Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Um die Umwelt zu schützen und den EU-Klimazielen gerecht zu werden, hat die Bundesregierung Anreize geschaffen. Diese Anreize manifestieren sich in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten oder Steuererleichterungen, um die Umsetzung solcher Maßnahmen zu fördern.

Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist die Teilnahme an förderfähigen Programmen erforderlich. Diese sollten durch einen qualifizierten und zertifizierten Energieberater beantragt werden. In vielen Fällen ist es nicht möglich, die Förderungen eigenständig zu beantragen, weshalb die Unterstützung durch einen Energieberater von Vorteil ist.

Es ist wichtig, dass Sie Angebote von Handwerkern erst dann annehmen, wenn die Förderung offiziell beantragt wurde. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Förderung nicht gewährt wird.

Ein Sanierungsfahrplan ist ein wertvolles Instrument, um die energetische Effizienz eines Gebäudes zu verbessern. Wenn Sie sich für die Erstellung eines solchen Fahrplans durch einen qualifizierten Energieberater entscheiden, profitieren Sie von staatlichen Förderungen, die je nach Anzahl der Wohneinheiten (WE) variieren können. Diese Förderung ist ein wichtiger Anreiz, um die Kosten der energetischen Sanierung zu senken.

Die genaue Höhe der weiteren Förderungen ist schwer vorherzusagen, da sie stark von den individuellen Gegebenheiten und den spezifischen Maßnahmen abhängt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren, um die finanzielle Unterstützung zu maximieren. Dabei ist es wichtig, die Höchstsumme der Gesamtkosten im Blick zu behalten, da diese die Obergrenze für die Förderung pro Maßnahme darstellt.

  • Individuelle Anpassung der Förderungen
  • Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Programme
  • Begrenzung durch die Höchstsumme der Gesamtkosten
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Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater NRW sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

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Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater NRW
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