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*Livedaten aus unserem System. Stand: 13.10.2024 - 08:37:39 Uhr
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude wird von einem Gebäudeenergieberater erstellt. Der iSFP dient dazu, dass Sie einen Überblick über die möglichen Modernisierungsmaßnahmen erhalten, die in einer bestimmten Laufzeit eine energieeffiziente Immobilie verwirklichen. Den Plan legen Sie gemeinsam mit einem Gebäudeenergieberater fest. Von kleineren Maßnahmen bis zu kompletten Gebäudesanierungen steht Ihnen alles offen.
Außerdem erhalten Sie auf alle, im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen 5% Zusatzförderung. Das können, je nach Ausgangslage, dann bis zu 50% Förderung vom Staat sein.
Die Kosten der Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Immobilien in der Region Arnsberg werden zu 50% vom Staat gefördert. Die Eigenbeteiligung bei einem 1-2 Familienhaus liegt aktuell bei 890 Euro und bei einem Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten bei 1390 Euro. Der Rest wird direkt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an den Gebäudeenergieberater überwiesen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.
Sanierungsfahrplan in Arnsberg
Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind in der Regel nicht verpflichtend sondern dienen als Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer, wie sie ihre Gebäude energetisch sanieren können. Der Sanierungsfahrplan zeigt individuelle Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, und empfiehlt eine zeitliche Abfolge der Sanierungsschritte.
Allerdings kann es im Rahmen von Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Regelungen Ausnahmen geben. Beispielsweise kann die Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel (wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse aus dem Programm für energieeffizientes Bauen und Sanieren) an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan geknüpft sein.
Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind an sich nicht verpflichtend, können jedoch im Rahmen von Förderprogrammen oder speziellen Vorschriften relevant werden.
Wenn Sie die Sanierung eines älteren Gebäudes planen und unsicher sind, welche Maßnahmen tatsächlich sinnvoll und machbar sind, ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) besonders empfehlenswert. Ein iSFP bietet Ihnen eine fundierte, auf Ihr Gebäude zugeschnittene Analyse, die langfristige Energieeinsparungen und eine nachhaltige Modernisierung ermöglicht. Zudem verschafft er Ihnen einen klaren Überblick über notwendige und optionale Sanierungsschritte, die zeitlich gestaffelt oder in einem Zug umgesetzt werden können.
Eine Beratung durch einen zugelassenen Energieberater ist in den meisten Fällen ohnehin unvermeidlich, da sie Ihnen hilft, Fördermittel zu nutzen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Die zusätzlichen Kosten für einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan sind dabei gering und machen sich durch die verbesserten Sanierungsmaßnahmen sowie durch mögliche staatliche Förderungen oft schnell bezahlt.
Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen auf, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Ziel einer energieeffizienten Immobilie realisiert werden kann. Dabei wird der Plan in Abstimmung mit Ihnen von einem/einer Gebäudeberater:in festgelegt. Da dieser individuell auf Ihr Objekt abgestimmt ist, werden auch bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen mit einbezogen.
Aufgelistet werden also Energieeinsparpotenziale sowie von dem/der Experten/Expertin ermittelte Sanierungsvorschläge, Kosten und Fördermöglichkeiten. Damit Sie sich das noch etwas besser vorstellen können: In Ihrem Objekt befindet sich eine Heizung, die nicht energieeffizient heizt und erhöhte Kosten verursacht. Im Sanierungsfahrplan wird dies aufgelistet und gleichzeitig aufgezeigt, durch welche regenerative Heiztechnik sie ersetzt werden kann. Ebenso wie viel Geld und Energie dabei gespart wird.
Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant.
Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.
Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR.
Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.
Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.
Der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude, also für gewerbliche und öffentliche Gebäude (auch "individueller Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude", iSFP NWG) ist ein Instrument zur Planung und Umsetzung von energetischen Sanierungen speziell für Gebäude, die nicht primär zu Wohnzwecken genutzt werden, wie Büros, Schulen, Krankenhäuser oder Industriegebäude. Er folgt einem ähnlichen Ansatz wie der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude, ist jedoch an die speziellen Anforderungen und Nutzungsmuster von Nichtwohngebäuden angepasst.
1. Gebäudeanalyse
2. Bewertung des energetischen Zustands
3. Entwicklung eines Sanierungsfahrplans
4. Kombination technischer und wirtschaftlicher Aspekte
5. Priorisierung der Maßnahmen
6. Zeitliche Planung
7. Fördermöglichkeiten
Besondere Anforderungen bei Nichtwohngebäuden:
Zusammengefasst ist der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude ein wertvolles Werkzeug, um strukturiert, kosteneffizient und langfristig die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Er bietet Planungs- und Entscheidungshilfen für Eigentümer, insbesondere mit Blick auf gesetzliche Anforderungen und mögliche Förderungen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP) ist ein Instrument, das Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern dabei hilft, die energetische Sanierung ihres Hauses systematisch zu planen und langfristig durchzuführen.
Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie das Gebäude energetisch modernisiert werden kann, um Energieeinsparungen zu erzielen, den Wohnkomfort zu erhöhen und die gesetzlichen Anforderungen an den Klimaschutz zu erfüllen.
1. Gebäudeanalyse
2. Bewertung des energetischen Zustands
3. Entwicklung von Maßnahmen
4. Sanierungsstrategie: Schrittweise oder Gesamtsanierung
5. Priorisierung der Maßnahmen
6. Wirtschaftlichkeit und Einsparpotenziale
7. Langfristiger Plan
8. Dokumentation und Monitoring
9. Gesetzliche Anforderungen
Der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude ist eine wertvolle Unterstützung, um die Sanierung eines Hauses systematisch, kostenbewusst und effizient zu planen. Durch die schrittweise Umsetzung können Sanierungskosten besser verteilt werden, während gleichzeitig Energieeinsparungen und ein erhöhter Wohnkomfort erreicht werden.
Es gibt Förderprogramme, die die Erstellung eines Sanierungsfahrplans finanziell unterstützen.
Die Kosten der für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans werden zu 50% vom Staat gefördert. Die Eigenbeteiligung bei einem 1-2 Familienhaus liegt aktuell bei 890 Euro und bei einem Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten bei 1390 Euro.
Der Rest wird direkt vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an den Gebäudeenergieberater überwiesen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan für Ihre Immobilie in Arnsberg hilft Ihnen, bei geplanten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie bares Geld zu sparen bzw. von hohen staatlichen Förderungen des BAFA zu profitieren.
In unserem Beispiel liegt ein Handwerkerangebot für eine Dachsanierung in Höhe von 60.000 € für 1 Wohneinheit vor.
Handwerkerangebot inkl. MwSt.:
Wohneinheiten:
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Stadt im Sauerland, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Arnsberg ist eine große kreisangehörige Stadt im Sauerland in Nordrhein-Westfalen und Sitz der Bezirksregierung des Regierungsbezirks Arnsberg. Die Mittelstadt war bis zur kommunalen Neugliederung von 1975 Kreisstadt des Kreises Arnsberg und gehört seitdem zum Hochsauerlandkreis. Auch die Struktur der heutigen Stadt geht auf die kommunale Neugliederung zurück. Durch das Sauerland/Paderborn-Gesetz (§ 5) wurden Neheim-Hüsten, Arnsberg und eine Reihe von weiteren Gemeinden zu einer neuen Stadt zusammengeschlossen.