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Einzelmaßnahmen

Förderrechner für Einzelmaßnahmen (ab 1.1.2024)

Bei einer Wohnung wählen Sie bitte 1

Förderfähiger Betrag: 0 EUR inkl. MwSt.

Anzahl Wohneinheiten: - (max. Fördersumme: )

Maßnahme: -

Fördersatz: 0 %

Förderung: 0 EUR

Abzgl. Berater-Honorar: - 0 EUR
3% gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Mindestens 357 EUR inkl. 19% MwSt. (bei Fenstern und Türen) und 595 EUR inkl. 19% MwSt. bei allen anderen Maßnahmen.

Förderung Berater-Honorar: + 0 EUR
Das Beraterhonorar wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.

Sie erhalten: 0 EUR


Dieser Rechner wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Für die tatsächlich Höhe der Förderung übernehmen wir keine Gewähr. ®EE-Experten GmbH 2024

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Bei der Förderung werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden berücksichtigt, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich

Möchten Sie einen Förderantrag einreichen, benötigen Sie die Hilfe eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite.

Neben der Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und den aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten bietet ein Sanierungsfahrplan auch signifikante finanzielle Anreize.

Ein Sanierungsfahrplan bleibt über einen Zeitraum von 15 Jahren gültig und gewährt Ihnen einen Zusatzbonus von 5% für sämtliche Renovierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Gleichzeitig steigt die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.

Um dies anhand eines Beispiels zu verdeutlichen:

Ohne einen Sanierungsfahrplan:Stellen Sie sich vor, Sie investieren 60.000 EUR in Renovierungsarbeiten an Ihrem Einfamilienhaus, darunter Fenster, Dach, Dämmung usw., und beantragen eine Förderung. In diesem Fall erhalten Sie lediglich 15% von maximal 30.000 EUR, was einer Förderung von 4.500 EUR entspricht.

Mit einem Sanierungsfahrplan:Wenn Sie dieselben 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus investieren und einen Sanierungsfahrplan nutzen, erhalten Sie nicht nur 15%, sondern zusätzlich einen Bonus von 5% auf die gesamte Investition von 60.000 EUR. Dies führt zu einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.

Das bedeutet, dass Sie in diesem Beispiel, falls Sie auf einen Sanierungsfahrplan verzichten, auf eine Förderung von 7.500 EUR verzichten würden. Anders ausgedrückt: Die Nutzung eines Sanierungsfahrplans verschafft Ihnen eine um 7.500 EUR höhere Förderung.

Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns unverbindlich an.

Tel.: 0211 - 54 55 39 91 oder 0221 - 643 05 140

Energieberater NRW

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