*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Energieberater NRW auf Kontakt »
Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.
Die neue Rechtsprechung zur Klima- und Heiztechnik ist sehr detailliert und enthält sowohl Grundsätze als auch Richtlinien. Beim Bau eines Hauses oder bei der Renovierung einer Immobilie, die vermietet werden soll, müssen Energieausweise (Bedarfsausweise) erstellt werden.
Um eins vorneweg zu nehmen: Es ist nicht möglich, dass Sie sich selbst einen Energieausweis ausstellen. Es wird eine Person benötigt, die beruflichen Bezug zum Bauwesen hat, um einen anerkannten Energieausweis zu erstellen. Im Idealfall entscheiden Sie sich für eine:n Energieberater:in mit einer entsprechenden Zusatzausbildung.
Nun stellt sich die Frage, wo ein:e qualifizierte:r Energieberater:in zu finden ist. Um Ihnen die aufwendige Recherche abzunehmen und verlässliche Informationen erhalten, hat die Deutsche Energie-Agentur (Dena) eine Expertendatenbank angelegt, die Sie Ihnen zur Verfügung stellt. Auch wir die Energieberater NRW sind zertifizierte Energieberater und in dieser Datenbank zu finden. Ebenso sind wir registrierte Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit über 20 Jahren Erfahrung.
Hierbei wird zunächst in Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden.
Um einen Verbrauchsausweis zu erhalten, müssen Sie Belege für die Warmwasser- und Heizkosten von mindestens drei Jahren vorlegen. Außerdem benötigen Sie Informationen über etwaige Leerstände sowie Bilder von der Immobilie selbst.
Wenn eine Immobilie mehr als 50 % des Jahres leer steht, kann keine Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Dies gilt als umfangreicher Leerstand und bedeutet, dass die Grenzen des so genannten "Leerstandsfaktors" überschritten sind.
Zuletzt kommen noch die vollständigen Daten zum Stromverbrauch der gesamten Immobile (alle Nutzungseinheiten) hinzu. Regionale Witterungsverhältnisse spielen zudem auch noch eine Rolle.
Möchten Sie einen Bedarfsausweis, kommen zu den Unterlagen, die Sie für den Verbrauchsbeweis benötigen, noch weitere hinzu. Dabei handelt es sich unter anderem um Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.
Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.
Damit Sie eine:n geeignete:n Energieberater:in finden, der/die Ihnen einen Energieausweis ausstellt, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die Energieberater NRW sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater NRW sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne
0211 - 54553991 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr 0221 - 643 05 140 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 UhrOb Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.
Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) kann für alle Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von Größe, Alter oder Nutzungsart.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) ist in der Regel zulässig für:
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:
Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.
Ein Energieausweis ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung erfolgt und keine anderen zwingenden Gründe vorliegen. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für Baudenkmäler besteht keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises.
Eine Energieberatung wird häufig in Form eines Sanierungsfahrplans vorgenommen. Hierbei richten sich die Kosten nach den Wohneinheiten (WE) und werden bis zu einem gewissen Betrag (bis zu 50%) vom Staat gefördert.
Für den genauen Preis Ihres Sanierungsfahrplans kontaktieren Sie uns bitte.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bei energetischen Verbesserungen am Gebäude empfiehlt es sich jedoch, vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten aktuell nachweisen zu können.
Der Energieausweis sorgt für Transparenz im Immobilienmarkt, indem er objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden liefert und Vergleiche ermöglicht. Er bewertet die energetische Qualität eines Hauses, identifiziert mögliche Schwachstellen bei der Gebäudehülle und Anlagentechnik und bietet Vorschläge zur energetischen Modernisierung.
Sie können ganz einfach mit uns Kontakt aufnehmen: Entweder per Formular, per E-Mail, per Telefon oder ganz altmodisch per Post. Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen zum Thema Energieausweis weiter.